Internationale Rechtsdurchsetzung nach ACTA und die Belange der Entwicklungsländer
Vortrag von Prof. Dr. Martin Senftleben, Universität Amsterdam, am Montag, den 21. November 2011 in Kooperation mit dem Zentrum für
Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) und dem Karlsruher Dialog zum
Informationsrecht
Das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll als völkerrechtliches Abkommen die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Produktpiraterie fördern und höhere internationale Standards für den Schutz des Geistigen Eigentums durchsetzen. Für Entwicklungsländer stellt sich vor diesem Hintergrund verstärkt die Frage, ob der internationale Schutz Geistigen Eigentums zur entwicklungshemmenden Bürde wird.
Prof. Dr. Martin Senftleben widmet sich in seinem Vortrag den Wechselwirkungen zwischen dem Schutz Geistigen Eigentums und den Entwicklungsperspektiven der Entwicklungsländer. Er behandelt mögliche Auswirkungen der Verstärkung von Schutzstandards im internationalen Kontext. Im Spannungsfeld stehen dabei insbesondere die Rechtsdurchsetzungsinteressen der Industrienationen gegenüber den Möglichkeiten und Ressourcen der Entwicklungsländer.
Darüber hinaus ergeben sich aus dem ACTA-Abkommen schwierige Fragen für die Fortentwicklung des internationalen Schutzsystems, auf das nicht zuletzt die industrialisierten Länder angewiesen sind. Eine Schlüsselrolle könnte in diesem Zusammenhang der Schlichtung von internationalen Streitigkeiten auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums bei der Welthandelsorganisation (WTO) zukommen. Fällt den WTO-Streitschlichtern zukünftig die Aufgabe zu, im Wege „richterlicher“ Rechtsfortbildung das Schutzsystem im Gleichgewicht zu halten? Stehen hierfür nach ACTA überhaupt noch ausreichende Freiräume im internationalen Recht des Geistigen Eigentums zur Verfügung?
Prof. Dr. Martin Senftleben ist Professor für Geistiges Eigentum an der Freien Universität Amsterdam und Senior Consultant bei Bird & Bird, Den Haag. Er studierte Jura an der Universität Heidelberg und war als Forscher am Institut für Informationsrecht der Universität Karlsruhe, dem Instituut voor Informatierecht der Universität Amsterdam und dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum in München tätig. Im Jahr 2004 promovierte er zum internationalen Urheberrecht an der Universität Amsterdam und arbeitete in der Folge bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Genf. Im Jahr 2007 nahm er den Ruf an die Freie Universität Amsterdam an.
Prof. Senftleben spricht regelmäßig auf nationalen und internationalen Tagungen und Konferenzen. Er ist Mitglied des Urheberrechtsrats der niederländischen Regierung und des Exekutiv-Ausschusses der Association Littéraire et Artistique Internationale. Seine Publikationen in Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch betreffen materielle und prozessuale Fragen des Schutzes Geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber- und Markenrechts.
Der Vortrag findet statt um 19.30 Uhr in der Staatlichen Majolika Manufaktur Karlsruhe, Ahaweg 6–8, 76131 Karlsruhe.