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Das kulturelle Gedächtnis und sein Beitrag für die Identität der Stadt

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaften (ZAR) und der Stadt Karlsruhe organisieren die Jungen Juristen Karlsruhe e.V. hauptverantwortlich ein Symposium, das im Frühjahr 2005 stattfinden wird und dessen Grundidee wir hier kurz darstellen wollen.

I. Einleitung

Das Selbstverständnis und die Identität eines jeden Einzelnen und das einer jeden Gemeinschaft und damit auch einer Stadt, gründen auf Erinnerung, dem Gedächtnis. Dieses ist einerseits gebunden an lebende Menschen und speist sich aus deren persönlichen Erfahrungen und der lebendigen Erinnerung, und ist andererseits stark geprägt durch soziale Einflüsse und Anlässe zur Erinnerung.

Gemeinhin wird das kulturelle Gedächtnis vom kommunikativen Gedächtnis unterschieden. Letzteres bestimmt, wie Menschen mit anderen über ihre Erinnerungen kommunizieren (oder auch nicht) und welche Aspekte von Erinnerungen im Vordergrund stehen und zugänglich sind, sprich die formalen Bedingungen, das WIE und das OB. Das kulturelle Gedächtnis umfaßt alles, was einer kulturellen, politischen oder ethnischen Gemeinschaft, unabhängig von ihren einzelnen Mitgliedern, wichtig ist, sprich die inhaltlichen Bedingungen, das WAS. Das können beispielsweise Ursprungsmythen oder ähnliche sinnstiftende Traditionen sein.

Die konkreten Formen dieses „kulturellen Gedächtnisses“ können Bauwerke sein oder Rituale, Bilder, Zeremonien, Erzählungen, Musik oder Tanz. Das die abendländische und andere Hochkulturen prägende Medium ist jedoch die Schrift. Das kulturelle Gedächtnis ermöglicht „überlebenszeitliche“ Kommunikation. Dadurch, dass man Botschaften festhält, mit denen die nächste Generation weitermachen kann, durch Kultur, wird die Todesgrenze überwunden. Die nächste Generation kann diese Botschaften auch verwerfen, hat aber jedenfalls die Möglichkeit eines Rückanschlusses. Vergangenheit ist also nicht nur Ereignisgeschichte, sondern schlägt sich im Denken und Erleben der Menschen nieder. Das Gedächtnis mit allen seinen Fehlern, Missverständnissen, Verzerrungen und Mythen ist bestimmend für die Identität sozialer Gruppen von der Nation bis hin zur Stadtgemeinschaft.

II. Problemstellung

Wie eine Gesellschaft die Prozesse der kulturellen Tradierung organisiert, hängt in hohem Maße von den verfügbaren Technologien ab, die für Aufzeichnung, Speicherung und Weitergabe an künftige Generationen zur Verfügung stehen. So hat das kulturelle Gedächtnis, dessen prägendes Medium in unserer Hochkultur die Schrift ist, mit dem Buchdruck und der Aufbewahrung von Büchern in Bibliotheken ein Langzeitgedächtnis bekommen.

Im Informationszeitalter tritt neben diese Art analoger Informationsweitergabe die digitale Informationsweitergabe. Noch nie war Publizieren einfacher und bequemer als jetzt, in der digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft. Entsprechend viel digitaler Information wird erzeugt und verbreitet, allerdings nicht mehr auf traditionellem Weg über einen Verleger, sondern auf rein elektronischem Weg. Inhalte werden direkt ins Internet gespeist und sind dort nicht nur lokal, sondern global zugänglich. Es präsentiert sich der Einzelne, die Stadt, eine Nation der übrigen Welt. An der Gestaltung des kulturellen Gedächtnis im Internet nimmt der Bürger unmittelbar teil. Diese Art von Partizipation war ihm bisher nicht möglich und bedeutet einen großen Zugewinn.

Andererseits findet keine qualitative Vorauswahl mehr durch den Verleger statt. Das Internet, das im Informationszeitalter Gedächtnisfunktion hat, ist ein gigantischer Wissensspeicher von allem und allen für alle.

Aber wie sieht es mit der Haltbarkeit aus? Ist auch im Informationszeitalter die dauerhafte Archivierung und Zugänglichkeit gewährleistet? Die Langzeitarchivierung digitaler Inhalte ist ein international viel beachtetes und diskutiertes Problem, das noch keiner Lösung zugeführt werden konnte. Artefakte aus der Steinzeit können wir heute noch in Museen bewundern, mittelalterliche Dokumente auf Pergament haben sich nachweislich über tausend Jahre hinweg und länger erhalten. Ddigitale Inhalte haben eine Lebenserwartung von maximal Jahrzehnten, meist nur von Jahren. Im Durchschnitt ist eine Internetseite 75 Tage erreichbar. Wir sehen: Je neuer die Medien, desto kürzer ihre Lebenserwartung.

Die Menschheit ist im digitalen Zeitalter im Begriff, ihre historische Dimension zu verlieren. Die Hauptsäule der Kultur gerät damit ins Wanken, mit weit reichenden Folgen für das Selbstverständnis jeder Gemeinschaft. Angesichts des dramatischen Informationsverfalls ist die Frage, was im Andenken bewahrt werden soll und in welcher Weise Erinnerung weitergegeben werden soll, im Informationszeitalter aktueller denn je.

III. Initiativen gegen den Verlust des kulturellen Gedächtnisses im Informationszeitalter

National und international gibt es eine Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Initiativen, die das kulturelle Gedächtnis auch im Informationszeitalter absichern wollen. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt die nationalen Programme NDIIPP (National Digital Information Infrastructure and Preservation Program) der Library of Congress aus den USA, welches von der Regierung mit 100 Millionen US Dollar unterstützt wird, das Programm der National Library of Australia sowie das Programm PANDORA (Preserving and Accessing Networked Documentary Resources of Australia). Als internationale Progamme lassen sich das Programm der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) zur Erhaltung und Konservierung des digitalen Erbes, im Rahmen dessen die 32. UNESCO-Generalkonferenz im Herbst 2003 die „Charta zum Erhalt des digitalen Erbes“ verabschiedete, oder das Programm InterPARES (International Research on Permanent Authentic Records in Electronic Systems) sowie das Programm ERPANET (Electronic Resource Preservation and Access Network) anführen.

Das Engagement der genannten Initiativen ist so unterschiedlich groß, wie es das Problembewusstsein der Gesellschaft im Hinblick auf den Verlust des digitalen kulturellen Erbes ist. In Deutschland läuft seit dem Sommer 2003 das mit 800.000 Euro geförderte Projekt nestor, dessen Ziel der Aufbau eines Kompetenznetzwerks zur Langzeitarchivierung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Quellen für Deutschland in einer dauerhaften Organisationsform ist. Zu den grundlegenden Aufgaben gehören neben der Erarbeitung von Kriterien für vertrauenswürdige digitale Archive, Zertifizierungsverfahren für Archivserver, Auswahlverfahren für die Archivierung digitaler Quellen, Grundsätze für die Langzeitarchivierung sowie die Einbindung der Museen und Archive. Zugleich ist es ein Forum, in welchem sich über Standards und die nachhaltige Übernahme von Daueraufgaben verständigt wird. Seit Sommer diesen Jahres läuft außerdem das mit über 4 Millionen Euro geförderte Projekt KOPAL, dessen Ziel die Implementierung und Weiterentwicklung eines Archivsystem (DIAS der Firma IBM) ist.

Ob die geschilderten nationalen und internationalen Bemühungen erfolgreich sein werden, hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, bei der Bevölkerung ein entsprechendes Problembewusstsein hervorzurufen. Die Notwendigkeit des Handelns kommt in Artikel 4 der Charta zum Erhalt des digitalen Erbes der UNESCO zum Ausdruck:

So lange die akute Bedrohung nicht angegangen wird, wird der Verlust des digitalen Erbes schnell und unumkehrbar voranschreiten. Mitgliedsstaaten werden von der Unterstützung rechtlicher, ökonomischer und technischer Maßnahmen zum Schutz des Erbes profitieren. Die Steigerung der Aufmerksamkeit und der Fürsprache sind dringend. Politische Entscheidungsträger müssen sowohl auf das Potenzial der digitalen Medien als auch auf die Durchführbarkeit ihrer Erhaltung aufmerksam gemacht und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden.

Dringend nötig ist zuvorderst die Debatte darüber, was unter dem Begriff „kulturelles Gedächtnis“ im digitalen Zeitalter zu verstehen ist und was also für zukünftige Generationen erhalten werden muss. Im Anschluss müssen angemessene rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Schutz des digitalen Erbes sicherzustellen, wobei als zentrales Element in der Archivgesetzgebung und in der gesetzlichen oder freiwilligen Abgabe an Bibliotheken, Archive, Museen und andere öffentliche Magazine auch das digitale Erbe enthalten sein muss.

IV. Konkretes Engagement Karlsruhes

Die Stadt Karlsruhe und verschiedene hier ansässige Institutionen haben bereits eine Reihe von Projekten entwickelt, die sich mit der Digitalisierung des kulturellen Gedächtnisses und der Nutzbarmachung für die breite Bevölkerung beschäftigen. Den wenigsten Karlsruher Bürgern ist dieses Engagement jedoch bekannt und nur wenige wissen insbesondere um ihre Partizipationsmöglichkeiten. Um dies zu ändern, wird Anfang 2005 zusammen mit den Jungen Juristen und dem Institut für Informationsrecht (Prof. Dreier) eine Veranstaltung stattfinden, in die der Bürger aktiv eingebunden wird. Diese Veranstaltung wird aus drei Komponenten bestehen:

1. Workshops

Zunächst wird in Workshops ein Expertenteam aus Archivaren, Bibliothekaren, Politkern, Philosophen, Technikern und Juristen die Problematik diskutieren (Was ist und wie entsteht kulturelles Gedächtnis, welchen Einfluss hat das kulturelle Gedächtnis auf die Identität der Stadt, welche rechtlichen/technischen Vorgaben braucht es, Digitalisierung als Chance/Risiko für Archivierung, wer bestimmt, was archiviert wird und mit welcher Kompetenz, wie kann der Bürger partizipieren) und diese in Ausformulierung von 10 Thesen Lösungen zuführen. Diese sollen dann dem Bürger vorgestellt werden und in den „Europäischen Stadtbrief 2010“, ein Projekt zur Bewerbung der Stadt Karlsruhe als Kulturhauptstadt Europas 2010, einfließen.

2. Präsentation von Projekten

Dies soll auf einer Infotainmentmesse geschehen, auf auch bereits erste Projekte vorgestellt werden sollen. In diesem Bereich sollen aktuelle Karlsruher Projekte der Öffentlichkeit präsentiert werden, die sich mit der Digitalisierung des kulturellen Gedächtnisses und seiner Nutzbarmachung für die breite Bevölkerung beschäftigen:

  • Gedenkbuch für die Karlsruher Juden (Institut für Stadtgeschichte)
  • Das digitale Museum (Institut für Stadtgeschichte)
  • Bildbestände im Netz (Institut für Stadtgeschichte)
  • Die Nibelungen-Handschrift C Digital (Badische Landesbibliothek)
  • Virtuelles Museum „Türkenbeute“ (Badisches Landesmuseum)
  • Projekt „Stadtzugang“ (Uni KA & andere)
  • Digitale Rheinstromkarte (Generallandesarchiv)
  • Stadt X (ZKM)
  • Frontiers of Utopia (ZKM)?
  • Karlsruher Virtueller Katalog KVK (Universitätsbibliothek Karlsruhe)
  • Landeskundliches Informationssystem (Landesmedienzentrum)

3. Konkretes Archivierungsprojekt: „Karlsruhe an die Zukunft“

An einem Termin im Vorfeld der Veranstaltung und am Tag selbst haben die Bürger zudem an zentral in der Stadt gelegenen Punkten die Möglichkeit, durch kurze Statements ihren Beitrag zum kulturellen Gedächtnis zu leisten. Diese „Bestandsaufnahme“ wird digitalisiert und im Internet präsentiert und kann als Ansatzpunkt für eine Diskussion um den Bereich Archivierungswürdigkeit/- kriterien dienen.


Das Projekt "Kulturelles Gedächtnis" wird bei den Jungen Juristen hauptverantwortlich von Ellen Euler betreut, die auch diese Einführung verfaßt hat. Weiterführende Informationen finden sich online abrufbar in ihrem Beitrag für die Zeitschrift JurPC.