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Willkommen bei den Jungen Juristen Karlsruhe!

Am Montag, dem 14. Januar setzte die Vizepräsidentin des BGH, Frau Dr. Gerda Müller, die Karlsruher Kolloquien mit ihrem Vortrag "Persönlichkeitsrecht im Wandel" fort. Zur Sprache kamen die großen Leitentscheidungen zum Persönlichkeitsrecht, insbesondere die bis heute hoch aktuellen Verfahren "Caroline" und "Esra".



Den Kern des Wandels sah die Referentin allerdings in der Ausbildung eines vermögensrechtlichen Bestandteils des Persönlichkeitsrechts. In der Diskussion antwortete Frau Dr. Müller auf die berechtigte, aber laufende Verfahren (vgl. nur das Verfahren zur Zulässigkeit der Bezeichnung der Müller-Milch als "Genmilch" durch Greenpeace oder das Verfahren um den Conterganfilm über das Unternehmen Grünenthal) betreffende Frage nach möglicherweise engeren Grenzen des Persönlichkeitsrechts juristischer Personen naturgemäß zurückhaltend. Dem Wandel des Persönlichkeitsrechts Rechnung tragend hielt die Referentin auf eine andere, abstrakte Frage die gleichzeitige Verurteilung zu materiellem und immateriellem Schadensersatz "jedenfalls nicht begrifflich" für ausgeschlossen.

Die sehr gut besuchte Veranstaltung endete wie gewohnt mit einem kleinen Umtrunk. Gelegenheit bestand auch zur Besichtigung der derzeit laufenden Mitgliederausstellung des Badischen Kunstvereins.



Anja Casser, Leiterin des Badischen Kunstvereins, begrüßte die Anwesenden und wies auf die gegenwärtige und die zukünftige Ausstellung im Kunstverein hin.



Prof. Dr. Thomas Dreier führte in den Vortrag ein und moderierte die anschließende Diskussion.

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