Podiumsdiskussion zur Sicherungsverwahrung
in Zusammenarbeit mit der Neuen Richter-Vereinigung NRV am 11.07.2011
Gegenstand einer Podiumsdiskussion war das Thema Sicherungsverwahrung, die es ermöglicht, besonders gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung einer Haftstrafe zu “verwahren”, damit diese nicht in Freiheit neue Straftaten begehen. Die Rechtsgrundlagen der Sicherungsverwahrung waren vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (Urteil vom 4. Mai 2011). Das Urteil hat deutschlandweit für Unruhe gesorgt, weil befürchtet wird, dass viele gefährliche Straftäter jetzt entlassen werden müssen. Es diskutierten:
- Dr. Margret Spaniol, Richterin am OLG Karlsruhe
- Ekkehard Kiesswetter, Stuttgart, Rechtsanwalt
- Ministerialrat Peter Marx, Stuttgart, Referatsleiter im Landesjustizministerium
- Moderation: Prof. Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart
“Wer sucht, der findet – Suchmaschinen und der Schutz geistigen Eigentums”
Vortrag von Dr. Alfred Bergmann, Richter am Bundesgerichtshof – 16.06.2010
Prof. Bergmann stellte die “Vorschaubilder”-Entscheidung des BGH (I ZR 69/08 vom 29. April) zur Frage dar, ob Google für Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
“Religiöse Konflikte in der staatlichen Schule”
Vortrag von Prof. Johann Bader, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart – 04.12.2008
Im Zeichen wachsender gesellschaftlicher Pluralität und Multikulturalität kommt es in den staatlichen Schulen zunehmend zu Konflikten, weil dort unterschiedliche Interessen und Auffassungen von Lehrern, Eltern und Schülern aufeinandertreffen. Wenn die Schule ihrer integrativen Funktion weiterhin gerecht werden solle, so Prof. Bader in seinem Vortrag, müsse sie für möglichst viele Eltern und Schüler akzeptabel sein. Nach Art. 6 Abs. 2 GG obliege die Erziehung der Kinder in erster Linie den Eltern. Prof. Bader folgert hieraus, dass sich der Staat (abgesehen vom Einschreiten in Missbrauchsfällen) im Schulbereich darauf zu beschränken habe, freiwillige Angebote zu schaffen. Ziel müsse eine versachlichte, ideologiefreie Schule sein. Die sich im schulischen Alltag stellenden Probleme, etwa aus Anlass eines verpflichtenden Sexualkundeunterrichtes oder des gemischten Sportunterrichtes, ließen sich bei entsprechender Flexibilität lösen.
“Hackerparagraph und Penetrationstests – Stirbt der Markt für IT-Sicherheit oder schafft Regulierung Innovation?”
Podiumsdiskussion am 15.09.2008
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die §§ 202a f. StGB, darunter auch der sogenannte “Hackerparagraph”, der seit seiner Einführung zu erheblicher Unsicherheit in Kreisen der IT-Sicherheit geführt hat. Nach seinem Wortlaut scheint er “Pen-Tests” unter Strafe zu stellen; hierbei handelt es sich um Versuche, von außen in ein Computersystem einzudringen, um dabei Schwachstellen zu finden und diese dann beheben zu können. Bislang sind nur wenige Strafverfahren bekannt geworden, die zudem ohne Verurteilung eingestellt wurden. Trotz dieser scheinbar geringen praktischen Relevanz waren sich die Podiumsteilnehmer jedoch einig, dass sich § 202c StGB negativ auf die Fortentwicklung der IT-Sicherheit auswirken könnte.
Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass “offensive” Sicherheitsprüfungen wie beispielsweise “Pen-Tests” unverzichtbar seien, da Software mit vertretbarem Aufwand nicht fehlerfrei hergestellt werden könne. Die – auch nur empfundene – Gefahr, sich strafbar zu machen, könne Sicherheitsfachleute von solchen Tests abschrecken. Allerdings bestehe kein Risiko, sofern die Tests im Auftrag und mit Wissen des Betreibers des getesteten Systems ausgeführt würden.
“Wer bezahlt die Rente? – Zur Finanzierung der Sozialversicherung”
Vortrag von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht - 19.05.2008
Prof. Kirchhof ging zunächst auf die unterschiedlichen Einnahmequellen der Sozialversicherung ein (insbes. Beiträge, Bundeszuschuss und Transfers zwischen Versicherungsträgern), um diese sodann auf ihre Legitimität hin zu überprüfen. Gerade die Beiträge als Sonderlasten müssten im Gegensatz zu allgemeinen Steuern vor dem Gleichheitssatz nach Art. 3 GG bestehen. Als Rechtfertigungsgründe nannte der Referent das Versicherungsprinzip sowie die Prinzipien der sozialen Verantwortung und des sozialen Ausgleichs. Das oft bemühte Solidarprinzip hält Prof. Krichhof als Legitimationsgrundlage jedoch für zu diffus und das Argument der Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme für zirkulär. Sehr kritisch stand Prof. Kirchhof auch dem Risikostrukturausgleich in der GKV in seiner heutigen Dimension gegenüber, da dieser zu einer großen regionalen Umverteilung führe und im Gegensatz zum Länderfinanzausgleich keinerlei Erwähnung im GG finde. Diese Aussage gewinnt angesichts des politischen Streits um den bevorstehenden Gesundheitsfond und die damit verbundene Neuordnung des Risikostrukturausgleiches besondere Brisanz.
“Persönlichkeitsrecht im Wandel”
Vortrag von Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH - 14.01.2008
Zur Sprache kamen die großen Leitentscheidungen zum Persönlichkeitsrecht, insbesondere die bis heute hoch aktuellen Verfahren “Caroline” und “Esra”. Den Kern des Wandels sah die Referentin allerdings in der Ausbildung eines vermögensrechtlichen Bestandteils des Persönlichkeitsrechts. In der Diskussion antwortete Frau Dr. Müller auf die berechtigte, aber laufende Verfahren (vgl. nur das Verfahren zur Zulässigkeit der Bezeichnung der Müller-Milch als “Genmilch” durch Greenpeace oder das Verfahren um den Conterganfilm über das Unternehmen Grünenthal) betreffende Frage nach möglicherweise engeren Grenzen des Persönlichkeitsrechts juristischer Personen naturgemäß zurückhaltend. Dem Wandel des Persönlichkeitsrechts Rechnung tragend hielt die Referentin auf eine andere, abstrakte Frage die gleichzeitige Verurteilung zu materiellem und immateriellem Schadensersatz “jedenfalls nicht begrifflich” für ausgeschlossen.
“Gnade ohne Reue? Zur Debatte über eine mögliche Begnadigung des RAF-Terroristen Christian Klar”
Podiumsdiskussion am 18.04.2007. Es diskutierten:
- Prof. Dr. Dr. Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Bundesinnenminister a.D.
- Dr. Klaus Kinkel, Bundesaußen- und Bundesjustizminister a.D.
- Klaus Pflieger, Generalstaatsanwalt in Stuttgart
- Prof. Dr. Rudolf Egg, Direktor der Kriminologischen Zentralstelle e.V.
“Das Bundesverfassungsgericht zwischen Recht und Politik”
Vortrag von Prof. Dr. Lerke Osterloh, Richterin am Bundesverfassungsgericht- 27.06.2006
Im Grunde sei die Frage nach der Position des Bundesverfassungsgerichts zwischen Recht und Politik irreführend: Das Gericht stehe nicht zwischen, sondern in Recht und Politik, so Prof. Osterloh in ihrem Vortrag. Die Stellung des Gerichts sei ambivalent und charakterisiert einerseits von typischen Merkmalen eines Organs der Rechtspflege. So habe das Gericht kein Initiativrecht, sondern könne nur über zulässige Rechtsmittel entscheiden. Andererseits sei das Bundesverfassungsgericht auch Verfassungsorgan, seine Entscheidungen komme in bestimmten Fällen Gesetzeskraft zu. Eine Grenze zwischen Recht und Politik im Aufgabenbereich des Gerichts zu ziehen sei nicht möglich, seine Stellung daher einzigartig. Hieraus rührten regelmässig Schwierigkeiten, wenn es um die Frage ginge, welcher Institution das Recht zukomme, Leitlinien zur Lösung von Konfliktsituationen zu entwickeln.
“Straftaten im Internet – Neue Herausforderungen für Polizei und Justiz?”
Vortrag von Dr. Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof - 19.10.2005
Dr. Graf, Richter am Bundesgerichtshof, befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Strafrecht und Internet. In seinem spannenden Vortrag zeigte er die ganze Bandbreite der Erscheinungsformen von “Internet-Kriminalität” auf.
“Vorgeschichte und Urteil zur Auflösung des Bundestages – Eine kritische Nachbetrachtung”
Vortrag von Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, Richter am Bundesverfassungsgericht a. D. - 13.09.2005
Prof. Mahrenholz war schon 1983 mit der Problematik der Vertrauensfrage eines Kanzlers befasst, der kein Vertrauen im Bundestag, sondern einen Grund zu dessen Auflösung suchte. Im Fall Kohl trug er als Richter am Bundesverfassungsgericht die Mehrheitsentscheidung mit, welche dieses Vorgehen für mit Art. 68 des Grundgesetzes vereinbar hielt. Die spannend vorgetragene Wendung in seiner Meinung begann jedoch mit der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts im Fall Schröder. Die Ausführungen der Antragsteller zur Notwendigkeit einer positiven, auf Unterstützung gerichteten Vertrauensfrage hätten ihn überzeugt, so Prof. Mahrenholz in seinem Vortrag. Dem Grundgesetz gehe es angesichts der historischen Erfahrung der Weimarer Republik und der Rechte der Abgeordneten primär um die Stabilität des Bundestages und erst sekundär um die der Bundesregierung. Daher hätten Bundeskanzler und Bundespräsident nicht genügend vorgetragen, um die erforderliche “Lage der politischen Instabilität” zu begründen. Vor diesem Hintergrund sei der von der Senatsmehrheit abweichenden Meinung des Verfassungsrichters Prof. Jentsch zuzustimmen. Abschließend forderte Prof. Mahrenholz das Recht des Bundestages zur Selbstauflösung mit qualifizierter Mehrheit und die Abschaffung der Vertrauensfrage, weil die Möglichkeit der Rücktrittsdrohung des Kanzlers ausreiche, um Probleme des Vertrauens zu klären.
“Die grundsätzliche Erneuerung des Einkommens- und Körperschaftssteuerrechts: Notwendigkeit und Realisierungschancen”
Vortrag von Prof. Dr. Paul Kirchhof, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.- 21.06.2005
Prof. Kirchhof, einer der fundiertesten Kenner und zugleich schärfsten Kritiker des deutschen Steuerrechtssystems, stellte den von ihm maßgeblich entwickelten Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommenssteuergesetzes und die darauf aufbauenden Arbeiten seiner Heidelberger Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch vor. Die sich anschließende, lebhafte Diskussion betraf neben den aktuellen Realisierungschancen des vorgestellten Modells insbesondere die Auswirkungen des Europarechts, hier vor allem die Schlussanträge des Generalanwaltes Poiares Maduro vom 7. April 2005 in der Rechtssache C-446/03, Marks & Spencer.
“Die modernen Vertragstypen und das BGB”
Vortrag von Prof. Dr. Michael Bartsch, Rechtsanwalt in Karlsruhe - 17.02.2005
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt seit mittlerweile 105 Jahren. Es sei bereits bei seiner Einführung veraltet gewesen und sei auch heute – trotz mancher Reform – nicht geeignet, die wichtigsten wirtschaftlichen Austauschverhältnisse sinngerecht abzubilden, befindet Prof. Dr. Bartsch. Ausgehend von Methoden der Informatik, entwickelte er in seinem Vortrag einen “modularen Ansatz”, mit dem Rechtsnormen neu beurteilt werden sollen.
“Das Prinzip Nachhaltigkeit – Freiheit und Gerechtigkeit in der Welt und zwischen den Generationen”
Vortrag von Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A., Universität Bremen - 07.12.2004
Auch zukünftige Generationen von Menschen haben bereits heute einklagbare Grundrechte – so die These von Prof. Felix Ekardt. Allerdings werden die Interessen nachfolgender Generationen heute zu wenig berücksichtigt. Wenn unsere Nachkommen die Freiheiten genießen wollen, die wir selbst für unverzichtbar halten, müssen ihre Interessen als “Vorwirkungen” auf künftige Rechtspositionen bereits heute unsere Entscheidungen beeinflussen.
“Neue Entwicklungen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht”
Vortrag von Prof. Dr. Jochen Glöckner, Universität Konstanz - 05.10.2004
“Wie weit reicht das Verfassungsrecht in die Humangenetik?”
Vortrag von Prof. Dr. Reiner Wahl, Universität Freiburg i. Br. - 17.06.2004
“200 Jahre Code Civil – Ein europäisches Kulturdenkmal”
Vortrag von Prof. Dr. Dr. Norbert Gross, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof - 01.04.2004
“Rechtsfragen der Sterbehilfe”
Vortrag von Prof. Dr. Achim Krämer, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof 10.02.2004
“Der EFTA-Gerichtshof – Der “kleine Bruder” des EuGH”
Vortrag von Prof. Dr. Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, Luxemburg - 04.12.2003
Neben dem auch unter deutschen Juristen weithin bekannten EuGH residiert ein zweites europäisches Gericht auf Luxemburg-Kirchberg: Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone oder kurz EFTA-Court. Dessen Präsident, Prof. Dr. Carl Baudenbacher, referierte bei den Karlsruher Kolloquien über die weltweit einzigartige Situation, die das EWR-Abkommen in Bezug auf die Koordinierung der Gerichte in den homogenen Rechtsordnungen der EU und EFTA/EWR schafft. Dabei wurde deutlich, dass sich aus der ursprünglich als Einbahnstrasse konzipierten Befolgungspflicht des EFTA-Gerichtshofs ein echter judizieller Dialog entwickelt hat, in dem der „kleine Bruder“ dem grossen in wichtigen Bereichen voranging und ihm dabei wesentliche Impulse geben konnte.
“Strafen im Alltag. Strafen im Staat.”
Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts - 11.02.2003
“Parteiendemokratie – Anspruch und Wirklichkeit”
Vortrag von Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier - 08.10.2002
“Voraussetzungen der Freiheit informationalen Handelns”
Vortrag von Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, Richter am Bundesverfassungsgericht - 24.06.2002
“Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal?”
Vortrag von Dr. Christian Kirchberg, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer 20.03.2002
“Vorrang der Verfassung”
Vortrag von Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts – 25.10.2001
“Geld, Sport und Recht”
Vortrag von Prof. Dr. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht - 11.09.2001
“Internet und geistiges Eigentum”
Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Richter am Bundesgerichtshof - 15.03.2001
Prof. Bornkamm stellte in seinem Vortrag die Kritik an einer Regulierung des Internets durch private Schutzrechte in einen größeren Zusammenhang. Er verglich dazu die Situation beim Aufkommen des Rundfunks, dessen technische Möglichkeiten damals noch nicht in den urheberrechtlichen Gesetzesvorschriften erfaßt waren, mit den heute ebenfalls neuen Möglichkeiten eines Austausches geschützter Inhalte über das Internet. Es sei für das geistige Eigentum und für die geistigen Schutzrechte nichts besonderes, daß sie sich immer wieder verteidigen müßten. Heute sei ihre Schutzbedürftigkeit jedoch weitgehend anerkannt.
Abschließend ging Prof. Bornkamm auf die Frage ein, in welcher Weise das dem geistigen Eigentum gegenüberstehende Interesse an uneingeschränkter Äußerungsfreiheit und an umfassender Information berücksichtigt werden könne. Hierzu verwies er auf einige Konfliktfälle in den USA und gab eine Einschätzung dazu ab, wie diese nach deutschem Recht zu beurteilen wären.
“Europa – ein übernationaler Staat? Demokratische Legitimation und nationale Verfassungen”
Vortrag von Prof. Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht - 28.11.2000
“Die Europäische Grundrechtscharta”
Vortrag von Prof. Dr. Günter Hirsch, Präsident des Bundesgerichtshofes - 21.09.2000
Nach anfänglichem Zögern hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof aus den Grundfreiheiten des Vertrages, den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und aus der Menschenrechtskonvention Europäische Grundrechte abgeleitet. Hintergrund dieser Entwicklung war die Erkenntnis, daß eine Rechtsordnung, die den Bürgern Rechte verleiht und Pflichten auferlegt, nur dann allgemeine Geltung und Akzeptanz beanspruchen kann, wenn sie mit “grundrechtlichen Leitplanken” versehen ist.
Prof. Dr. Günter Hirsch, von 1994 bis 2000 selbst Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, ging in seinem Vortrag unter dem Schlagwort “Grundrechtspluralismus” auf das Verhältnis der “Europäischen” Grundrechte zu den Grundrechtsordnungen der Mitgliedstaaten und auf die Funktionen eines Grundrechtskataloges ein. Er plädierte dafür, einen zukunftsorientierten und wegbereitenden Katalog der Grundwerte zu schaffen, der Europa politisch, kulturell und ethisch verbinden solle.