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Rückblick: Vortragsabend am Montag, den 01.Juli 2019

Am 01. Juli 2019 referierte Dr. Peter Frank, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zum Thema „Strafverfolgung in Zeiten des Terrors“.

Der Vortrag fand im ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe statt

Dr. Peter Frank – Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, referiert zum Thema „Strafverfolgung in Zeiten des Terrors“. Neben interessanten Einblicken in die Aufgaben der Bundesanwaltschaft zeichnet er die historische Entwicklung des Terrorismusstrafrechts nach und beleuchtet die Thematik an aktuellen Rechtsproblemen. „Auch wenn es nach dem terroristischen Angriff auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin vom 19.12.2016 zu keinem ähnlich schwerwiegenden Anschlag in Deutschland gekommen ist, bleibt die Sicherheitslage von der fortwährenden Bedrohung durch islamistisch motivierten Terrorismus geprägt.“ so Dr. Frank. Geboren in Baden-Württemberg, begann Dr. Frank seine Karriere in Würzburg und München, wo er u.a. im Bayrischen Staatsministerium der Justiz, am Oberlandesgericht München und als Generalstaatsanwalt tätig war, bevor er am 05.Oktober 2015 den Posten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof übernahm.

Die Veranstaltungen sind öffentlich – bei freiem Eintritt – und richten sich gleichermaßen an ein juristisches Fachpublikum und interessierte Bürger*innen. Im Anschluss laden wir zum geselligen Austausch bei Sekt und Brezeln ein.

Unseren Flyer finden Sie hier.

Wenn Sie Interesse an  Veranstaltungseinladungen haben, können Sie Ihre Daten hier eingeben:

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Podiumsdiskussion „Digitalisierung und Grundrechte“ anlässlich des Verfassungsfests am Dienstag, den 28. Mai 2019

Digitalisierung und Grundrechte – Autonomie: Selbst- oder Fremdbestimmung durch künstliche Intelligenz?

ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe, OpenHUB, Lichthof 8+9 Dienstag, 28. Mai 2019
18 Uhr: Ausstellungsrundgang „Open Codes. Die Welt als Datenfeld“ ab ca. 19 Uhr: Vorträge und Podiumsdiskussion

Automatisierte Entscheidungen erleichtern den Lebensalltag und vermögen die Sicherheit zu gewährleisten – gleichzeitig eröffnen sie vielschichtige Gefährdungen für die durch die Verfassung garantierte Grundrechtsausübung. Was bedeutet unsere Grundrechtsordnung heute noch im Cyber Space? Welche Einflüsse kann und muss das Recht auf Social Scoring, Big-Data und Data-Mining sowie Predictive Analytics und andere KI-Phänomene nehmen.

Mitwirkende: Prof. Dr. Thomas Dreier (ZAR/KIT), Prof. Dr. Armin Grunwald (ITAS/KIT und Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), Prof. Dr. Nikolaus Marsch (ZAR/KIT), Prof. Dr. Andreas Paulus (Richter des Bundesverfassungsgerichts), Dr. Timo Rademacher (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Prof. Dr. York Sure-Vetter, (Sprecher des AIFB/KIT und Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik), Prof. Peter Weibel (künstlerisch-wissenschaftlicher Vorstand des ZKM | Karlsruhe)

Es besteht die Gelegenheit, an einer Führung durch die Ausstellung „Open Codes. Die Welt als Datenfeld“ teilzunehmen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie in unserem Flyer. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Sektempfang statt. Veranstaltet vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und den Jungen Juristen e.V. in Kooperation mit dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe. Die Veranstaltung ist kostenfrei, Anmeldung erforderlich:


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Vortrag „e-evidence“

Grenzenlose Straftaten im Internet – begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten?

Mit ihrem Vortrag widmete sich Sigrid Hegmann, Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof, der zentralen Frage, ob neue Kriminalitätsfelder neue Straftatbestände und neue Ermittlungsmethoden erfordern?

Dienstag, 13. November 2018, 19 Uhr
Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10, 76133 Karlsruhe

Die Herausforderungen an die Strafverfolgung durch Straftaten im Internet und mit Hilfe des Internets nehmen stetig zu. Crime-as-a-Service, Anonymisierungsmöglichkeiten und die abgetarnte Bezahlung mittels Kryptowährungen stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große Schwierigkeiten. Auch die enormen Datenmengen, die ausgewertet werden müssen, sind eine Herausforderung für die Ermittlungsarbeit. Langdauernde, weltweit gestreute, raffiniert angelegte und hochkarätig durchgeführte Cyberangriffe anderer Staaten erfordern eine effektive internationale Zusammenarbeit. Welche grenzüberschreitenden Ermittlungsmöglichkeiten sind hier vonnöten?

Materiell-rechtlich stellt sich die Frage, ob es weiterer Tatbestände zur Bekämpfung der Internetkriminalität bedarf – ob etwa der „digitale Hausfriedensbruch“ unter Strafe gestellt werden sollte oder ob sogenannte „Keuschheitsproben“ erlaubt werden sollen.

Zur Frage #Unsocial Networks? – Wie viel Regulierung braucht das Internet? – diskutierten Priv.-Doz. Dr. Mathias Hong von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Carola Rienth LL.M., beschäftigt bei der Google Germany GmbH, aktuelle Rechtsfragen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Seinen Vortrag mit dem Titel „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Vermutung für die Freiheit der Rede“ widmete Priv.-Doz. Dr. Hong der These, dass das NetzDG gegen Grundrechte verstößt. „Das heißt nicht, dass die sozialen Netzwerke nicht reguliert werden dürfen. Eine solche Regulierung darf aber nicht nur das „Zuwenig-Löschen“ bekämpfen, sondern muss zugleich dem „Zuviel-Löschen“ entgegenwirken.“ so der Referent.

Fr. Rienth beleuchtete „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Praxis – wie setzt Youtube das NetzDG um?“ Insbesondere befürchtete die Referentin Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit und berichtete anschaulich, wie sich Unternehmen wie Youtube den Herausforderungen des Gesetzes stellen.


Am 25. Oktober 2017 veranstalteten die Jungen Juristen in Kooperation mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft den langen Abend des IT-Rechts zum Thema „Smart Environment – Smart Decision“. Es referierten der LfDI Dr. Stefan Brink und Martin Schallbruch, Ministerialdirektor a.D.

Dr.Brink gewährte in seinem Vortrag zur „Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter“ Einblicke von der Geschichte des Datenschutzes bis hn zu aktuellen Herausforderungen sowie der Rolle der Aufsichtsbehörden. „Im digitalen Zeitalter sind wir umgeben von „smart devices“, die wissen was wir tun, lernen was wir wollen und berechnen was wir tun werden. In diesem Ambiente die informationelle Selbstbestimmung zu bewahren ist nicht leicht – aber lohnenswert, wenn wir der Souverän unseres Lebens bleiben wollen.“

Hr. Schallbruch, stellvertretender Direktor des Digital Society Institute – ESMT Berlin, referierte zur „Beherrschbarkeit der Digitalisierung – der Beitrag des IT-Sicherheitsrechts“. Eine hohe Innovationsgeschwindigkeit, eine schnelle Marktdurchdringung, eine erhebliche Komplexitätssteigerung – all dies ist derzeit kennzeichnend für digitale Technologien und ihre Anwendung. Mit erheblichen Schwachstellen der Systeme, starker Abhängigkeit von digitalen Systemen und zunehmenden Cyberangriffen steigen gleichzeitig die Risiken.

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Vortrag Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz für Ihren spannenden Vortrag zum „Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber – Verfassungsrechtsprechung zwischen Kontrollauftrag und richterlicher Zurückhaltung“

Zurückhaltung des Verfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber ist im demokratischen Verfassungsstaat verfassungstheoretisch angemessen und praktisch üblich. Gleichwohl wird das Bundesverfassungsgericht die ihm durch das Grundgesetz zugewiesene Kontrollaufgabe verfehlen, wenn es diese nicht auch gegenüber dem Gesetzgeber wahrnimmt. Es ist eine der großen Herausforderungen für die Verfassungsrechtsprechung, hier täglich aufs Neue das richtige Maß zu finden. Dafür gibt es keine Formel. Es lassen sich aber einige Sachbereiche und Konstellationen benennen, bei denen eine höhere Aktivitätsentfaltung des Verfassungsgerichts tendenziell angemessen erscheint. Dem geht der Vortrag nach.

Prof. Dr. Gabriele Britz ist seit 2011 Richterin des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach der juristischen Ausbildung promovierte sie im Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts und absolvierte Forschungsaufenthalte an der Harvard University sowie der Yale Law School. Sie habilitierte zum Thema „Kulturelle Rechte und Verfassung“ und ist seit dem Jahr 2001 Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Von 2001 bis 2002 war sie Mitglied im Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) der Vereinten Nationen und von 2008 bis 2011 Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Außerdem geht ein ganz herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer und natürlich das interessierte Publikum!

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Vortrag Rechtsprechungsdreieck

Wir bedanken uns bei Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König, dass Sie im Rahmen der Karlsruher Kolloquien zum Thema „Das Bundesverfassungsgericht im Rechtsprechungsdreieck Karlsruhe-Straßburg-Luxemburg – Konflikt und Kooperation“ einen wundervollen Vortrag gehalten hat. Die  Vortragsveranstaltung fand am 29. Septmeber 2016 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts (Hans-Thoma-Straße 7) statt.

Ein großes Dank geht an das Landgericht Karlsruhe und alle fleißigen Helfer, die diese Veranstaltung möglich gemacht haben!

csm_koenig_doris_5e0d0e112fDoris König ist seit 2014 Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht an der Bucerius Law School in Hamburg.

Neben der juristischen Ausbildung absolvierte sie ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law und promovierte im Bereich des internationalen Seerechts. Nach einer Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg und als wissenschaftliche Assistentin am Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht habilitierte sie sich im Jahr 1998 mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Im Jahr 2000 wurde sie an die Bucerius Law School in Hamburg berufen; von 2012 bis 2014 war sie deren Präsidentin.

Gerichte
Im europäischen Mehrebenensystem des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg stellen sich immer wieder Fragen der Kompetenzabgrenzung, der Koordination der Rechtsprechungslinien und des Dialogs zwischen den Gerichten.

Der Vortrag beleuchtete die Rolle des Bundesverfassungsgerichts, das einerseits den Grundsätzen der Völker- und Europarechtsfreundlichkeit verpflichtet ist, andererseits jedoch als „Hüter der Verfassung“ die Aufgabe hat, die Grenzen der staatlichen Verfassungsidentität zu wahren. In diesem Kontext entwickelte sich das Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem beiderseits akzeptierten modus vivendi. Dagegen befindet sich das Verhältnis zum Gerichtshof der Europäischen Union gerade im Prozess der Neujustierung.

Hintergrund