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Vortrag „e-evidence“

Grenzenlose Straftaten im Internet – begrenzte Ermittlungsmöglichkeiten?

Mit ihrem Vortrag widmete sich Sigrid Hegmann, Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof, der zentralen Frage, ob neue Kriminalitätsfelder neue Straftatbestände und neue Ermittlungsmethoden erfordern?

Dienstag, 13. November 2018, 19 Uhr
Prinz-Max-Palais, Karlstraße 10, 76133 Karlsruhe

Die Herausforderungen an die Strafverfolgung durch Straftaten im Internet und mit Hilfe des Internets nehmen stetig zu. Crime-as-a-Service, Anonymisierungsmöglichkeiten und die abgetarnte Bezahlung mittels Kryptowährungen stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große Schwierigkeiten. Auch die enormen Datenmengen, die ausgewertet werden müssen, sind eine Herausforderung für die Ermittlungsarbeit. Langdauernde, weltweit gestreute, raffiniert angelegte und hochkarätig durchgeführte Cyberangriffe anderer Staaten erfordern eine effektive internationale Zusammenarbeit. Welche grenzüberschreitenden Ermittlungsmöglichkeiten sind hier vonnöten?

Materiell-rechtlich stellt sich die Frage, ob es weiterer Tatbestände zur Bekämpfung der Internetkriminalität bedarf – ob etwa der „digitale Hausfriedensbruch“ unter Strafe gestellt werden sollte oder ob sogenannte „Keuschheitsproben“ erlaubt werden sollen.

Zur Frage #Unsocial Networks? – Wie viel Regulierung braucht das Internet? – diskutierten Priv.-Doz. Dr. Mathias Hong von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Carola Rienth LL.M., beschäftigt bei der Google Germany GmbH, aktuelle Rechtsfragen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Seinen Vortrag mit dem Titel „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Vermutung für die Freiheit der Rede“ widmete Priv.-Doz. Dr. Hong der These, dass das NetzDG gegen Grundrechte verstößt. „Das heißt nicht, dass die sozialen Netzwerke nicht reguliert werden dürfen. Eine solche Regulierung darf aber nicht nur das „Zuwenig-Löschen“ bekämpfen, sondern muss zugleich dem „Zuviel-Löschen“ entgegenwirken.“ so der Referent.

Fr. Rienth beleuchtete „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Praxis – wie setzt Youtube das NetzDG um?“ Insbesondere befürchtete die Referentin Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit und berichtete anschaulich, wie sich Unternehmen wie Youtube den Herausforderungen des Gesetzes stellen.


Am 25. Oktober 2017 veranstalteten die Jungen Juristen in Kooperation mit dem Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft den langen Abend des IT-Rechts zum Thema „Smart Environment – Smart Decision“. Es referierten der LfDI Dr. Stefan Brink und Martin Schallbruch, Ministerialdirektor a.D.

Dr.Brink gewährte in seinem Vortrag zur „Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter“ Einblicke von der Geschichte des Datenschutzes bis hn zu aktuellen Herausforderungen sowie der Rolle der Aufsichtsbehörden. „Im digitalen Zeitalter sind wir umgeben von „smart devices“, die wissen was wir tun, lernen was wir wollen und berechnen was wir tun werden. In diesem Ambiente die informationelle Selbstbestimmung zu bewahren ist nicht leicht – aber lohnenswert, wenn wir der Souverän unseres Lebens bleiben wollen.“

Hr. Schallbruch, stellvertretender Direktor des Digital Society Institute – ESMT Berlin, referierte zur „Beherrschbarkeit der Digitalisierung – der Beitrag des IT-Sicherheitsrechts“. Eine hohe Innovationsgeschwindigkeit, eine schnelle Marktdurchdringung, eine erhebliche Komplexitätssteigerung – all dies ist derzeit kennzeichnend für digitale Technologien und ihre Anwendung. Mit erheblichen Schwachstellen der Systeme, starker Abhängigkeit von digitalen Systemen und zunehmenden Cyberangriffen steigen gleichzeitig die Risiken.