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Allgemein Veranstaltungen (Archiv)

Vortrag Rechtsprechungsdreieck

Wir bedanken uns bei Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König, dass Sie im Rahmen der Karlsruher Kolloquien zum Thema „Das Bundesverfassungsgericht im Rechtsprechungsdreieck Karlsruhe-Straßburg-Luxemburg – Konflikt und Kooperation“ einen wundervollen Vortrag gehalten hat. Die  Vortragsveranstaltung fand am 29. Septmeber 2016 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts (Hans-Thoma-Straße 7) statt.

Ein großes Dank geht an das Landgericht Karlsruhe und alle fleißigen Helfer, die diese Veranstaltung möglich gemacht haben!

csm_koenig_doris_5e0d0e112fDoris König ist seit 2014 Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht an der Bucerius Law School in Hamburg.

Neben der juristischen Ausbildung absolvierte sie ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law und promovierte im Bereich des internationalen Seerechts. Nach einer Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg und als wissenschaftliche Assistentin am Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht habilitierte sie sich im Jahr 1998 mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Im Jahr 2000 wurde sie an die Bucerius Law School in Hamburg berufen; von 2012 bis 2014 war sie deren Präsidentin.

Gerichte
Im europäischen Mehrebenensystem des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg stellen sich immer wieder Fragen der Kompetenzabgrenzung, der Koordination der Rechtsprechungslinien und des Dialogs zwischen den Gerichten.

Der Vortrag beleuchtete die Rolle des Bundesverfassungsgerichts, das einerseits den Grundsätzen der Völker- und Europarechtsfreundlichkeit verpflichtet ist, andererseits jedoch als „Hüter der Verfassung“ die Aufgabe hat, die Grenzen der staatlichen Verfassungsidentität zu wahren. In diesem Kontext entwickelte sich das Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem beiderseits akzeptierten modus vivendi. Dagegen befindet sich das Verhältnis zum Gerichtshof der Europäischen Union gerade im Prozess der Neujustierung.

Hintergrund