Nach einer längeren Corona-Pause wollen wir die Vereinsidee wieder mit Leben füllen und interessante Veranstaltungen mit der Möglichkeit der persönlichen Begegnung organisieren. Ein Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Daher freuen wir uns über Interessierte, die aktiv bei der Umsetzung helfen möchten oder sich auch vorstellen können, einen Vorstandsposten zu übernehmen. Bei Interesse bitte eine Mail an info(at)junge-juristen.de
Autor: Manuela Wagner
Am 01. Juli 2019 referierte Dr. Peter Frank, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zum Thema „Strafverfolgung in Zeiten des Terrors“.
Der Vortrag fand im ZKM I Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe statt


Dr. Peter Frank – Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, referiert zum Thema „Strafverfolgung in Zeiten des Terrors“. Neben interessanten Einblicken in die Aufgaben der Bundesanwaltschaft zeichnet er die historische Entwicklung des Terrorismusstrafrechts nach und beleuchtet die Thematik an aktuellen Rechtsproblemen. „Auch wenn es nach dem terroristischen Angriff auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin vom 19.12.2016 zu keinem ähnlich schwerwiegenden Anschlag in Deutschland gekommen ist, bleibt die Sicherheitslage von der fortwährenden Bedrohung durch islamistisch motivierten Terrorismus geprägt.“ so Dr. Frank. Geboren in Baden-Württemberg, begann Dr. Frank seine Karriere in Würzburg und München, wo er u.a. im Bayrischen Staatsministerium der Justiz, am Oberlandesgericht München und als Generalstaatsanwalt tätig war, bevor er am 05.Oktober 2015 den Posten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof übernahm.

Die Veranstaltungen sind öffentlich – bei freiem Eintritt – und richten sich gleichermaßen an ein juristisches Fachpublikum und interessierte Bürger*innen. Im Anschluss laden wir zum geselligen Austausch bei Sekt und Brezeln ein.
Unseren Flyer finden Sie hier.
Wenn Sie Interesse an Veranstaltungseinladungen haben, können Sie Ihre Daten hier eingeben:

Digitalisierung und Grundrechte – Autonomie: Selbst- oder Fremdbestimmung durch künstliche Intelligenz?
ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe, OpenHUB, Lichthof 8+9 Dienstag, 28. Mai 2019
18 Uhr: Ausstellungsrundgang „Open Codes. Die Welt als Datenfeld“ ab ca. 19 Uhr: Vorträge und Podiumsdiskussion
Automatisierte Entscheidungen erleichtern den Lebensalltag und vermögen die Sicherheit zu gewährleisten – gleichzeitig eröffnen sie vielschichtige Gefährdungen für die durch die Verfassung garantierte Grundrechtsausübung. Was bedeutet unsere Grundrechtsordnung heute noch im Cyber Space? Welche Einflüsse kann und muss das Recht auf Social Scoring, Big-Data und Data-Mining sowie Predictive Analytics und andere KI-Phänomene nehmen.
Mitwirkende: Prof. Dr. Thomas Dreier (ZAR/KIT), Prof. Dr. Armin Grunwald (ITAS/KIT und Leiter des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB), Prof. Dr. Nikolaus Marsch (ZAR/KIT), Prof. Dr. Andreas Paulus (Richter des Bundesverfassungsgerichts), Dr. Timo Rademacher (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Prof. Dr. York Sure-Vetter, (Sprecher des AIFB/KIT und Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik), Prof. Peter Weibel (künstlerisch-wissenschaftlicher Vorstand des ZKM | Karlsruhe)
Es besteht die Gelegenheit, an einer Führung durch die Ausstellung „Open Codes. Die Welt als Datenfeld“ teilzunehmen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie in unserem Flyer. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Sektempfang statt. Veranstaltet vom Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und den Jungen Juristen e.V. in Kooperation mit dem ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe. Die Veranstaltung ist kostenfrei, Anmeldung erforderlich:
Danksagung
Karlsruher Dialog zum Informationsrecht
Das Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) lädt ein zum Vortrag von Dr. Philipp Wittmann vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (derzeit abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht) zum Thema „Zwischen Ermittlungsgeheimnis und Transparenz – Informationszugangsansprüche gegen den Generalbundesanwalt im System des Informationszugangsrechts“
Zeit: 16. Januar 2018 um 18:30 Uhr
Ort: Hörsaal -101 (Souterrain) im Gebäude 50.34 (Informatik-Fakultät), Am Fasanengarten 5, 76131 Karlsruhe
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz für Ihren spannenden Vortrag zum „Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber – Verfassungsrechtsprechung zwischen Kontrollauftrag und richterlicher Zurückhaltung“
Zurückhaltung des Verfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber ist im demokratischen Verfassungsstaat verfassungstheoretisch angemessen und praktisch üblich. Gleichwohl wird das Bundesverfassungsgericht die ihm durch das Grundgesetz zugewiesene Kontrollaufgabe verfehlen, wenn es diese nicht auch gegenüber dem Gesetzgeber wahrnimmt. Es ist eine der großen Herausforderungen für die Verfassungsrechtsprechung, hier täglich aufs Neue das richtige Maß zu finden. Dafür gibt es keine Formel. Es lassen sich aber einige Sachbereiche und Konstellationen benennen, bei denen eine höhere Aktivitätsentfaltung des Verfassungsgerichts tendenziell angemessen erscheint. Dem geht der Vortrag nach.
Prof. Dr. Gabriele Britz ist seit 2011 Richterin des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach der juristischen Ausbildung promovierte sie im Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts und absolvierte Forschungsaufenthalte an der Harvard University sowie der Yale Law School. Sie habilitierte zum Thema „Kulturelle Rechte und Verfassung“ und ist seit dem Jahr 2001 Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Von 2001 bis 2002 war sie Mitglied im Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) der Vereinten Nationen und von 2008 bis 2011 Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Außerdem geht ein ganz herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer und natürlich das interessierte Publikum!
Unser nächster Stammtisch findet am 02.02.2017 ab 20:00 Uhr (im Anschluss an die Mitgliederversammlung am ZAR) in der Oktave, Ludwig-Wilhelm-Str. 3, 76131 Karlsruhe, statt.
Wir freuen uns immer über neue Teilnehmer. Zusagen gerne vorab an christian.karl@kit.edu
Wir bedanken uns bei Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König, dass Sie im Rahmen der Karlsruher Kolloquien zum Thema „Das Bundesverfassungsgericht im Rechtsprechungsdreieck Karlsruhe-Straßburg-Luxemburg – Konflikt und Kooperation“ einen wundervollen Vortrag gehalten hat. Die Vortragsveranstaltung fand am 29. Septmeber 2016 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts (Hans-Thoma-Straße 7) statt.
Ein großes Dank geht an das Landgericht Karlsruhe und alle fleißigen Helfer, die diese Veranstaltung möglich gemacht haben!
Doris König ist seit 2014 Richterin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht an der Bucerius Law School in Hamburg.
Neben der juristischen Ausbildung absolvierte sie ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law und promovierte im Bereich des internationalen Seerechts. Nach einer Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg und als wissenschaftliche Assistentin am Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht habilitierte sie sich im Jahr 1998 mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Im Jahr 2000 wurde sie an die Bucerius Law School in Hamburg berufen; von 2012 bis 2014 war sie deren Präsidentin.
Im europäischen Mehrebenensystem des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg stellen sich immer wieder Fragen der Kompetenzabgrenzung, der Koordination der Rechtsprechungslinien und des Dialogs zwischen den Gerichten.
Der Vortrag beleuchtete die Rolle des Bundesverfassungsgerichts, das einerseits den Grundsätzen der Völker- und Europarechtsfreundlichkeit verpflichtet ist, andererseits jedoch als „Hüter der Verfassung“ die Aufgabe hat, die Grenzen der staatlichen Verfassungsidentität zu wahren. In diesem Kontext entwickelte sich das Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu einem beiderseits akzeptierten modus vivendi. Dagegen befindet sich das Verhältnis zum Gerichtshof der Europäischen Union gerade im Prozess der Neujustierung.
Weinprobe
Liebe Jujus, liebes FORUM Junge Anwaltschaft, liebe Freunde und Anhang,
es ist Zeit für eine gemeinsame Weinprobe (inkl. Spaziergang durch den Weinberg) beim Weingut Kern in Oberderdingen. Abfahrt am Freitag, 29.07.2016 um 16:40 Uhr an der S-Bahn Haltestelle Durlacher Tor / KIT-Campus Süd. Kostenpunkt Weinprobe: 17 € p.P. (zzgl. KVV Gruppenticket und ggf. à-la-Carte-Essen).
Anmeldungen bitte bis 27.07.2016 an info@junge-juristen.de
Zur Erinnerung: offener JuJu-Kennenlern-Stammtisch
im Carroll´s Pub, Karl-Wilhelm-Straße 10, 76131 Karlsruhe
am Mittwoch, 24.02.2016 ab 20:00 Uhr (http://www.carrolls-pub-karlsruhe.de/)