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Vortrag Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz für Ihren spannenden Vortrag zum „Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber – Verfassungsrechtsprechung zwischen Kontrollauftrag und richterlicher Zurückhaltung“

Zurückhaltung des Verfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber ist im demokratischen Verfassungsstaat verfassungstheoretisch angemessen und praktisch üblich. Gleichwohl wird das Bundesverfassungsgericht die ihm durch das Grundgesetz zugewiesene Kontrollaufgabe verfehlen, wenn es diese nicht auch gegenüber dem Gesetzgeber wahrnimmt. Es ist eine der großen Herausforderungen für die Verfassungsrechtsprechung, hier täglich aufs Neue das richtige Maß zu finden. Dafür gibt es keine Formel. Es lassen sich aber einige Sachbereiche und Konstellationen benennen, bei denen eine höhere Aktivitätsentfaltung des Verfassungsgerichts tendenziell angemessen erscheint. Dem geht der Vortrag nach.

Prof. Dr. Gabriele Britz ist seit 2011 Richterin des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Daneben ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Nach der juristischen Ausbildung promovierte sie im Bereich des europäischen Gemeinschaftsrechts und absolvierte Forschungsaufenthalte an der Harvard University sowie der Yale Law School. Sie habilitierte zum Thema „Kulturelle Rechte und Verfassung“ und ist seit dem Jahr 2001 Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Von 2001 bis 2002 war sie Mitglied im Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) der Vereinten Nationen und von 2008 bis 2011 Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Außerdem geht ein ganz herzliches Dankeschön an alle fleißigen Helfer und natürlich das interessierte Publikum!